Die nachhaltige Ortsentwicklung im Wienerwald
… und ihre engsten Feinde
Wolfsgraben ist Teil des Biosphärenparks Wienerwald. Die Vorteile daraus bringen aber auch Verantwortung der Gemeinde mit sich.
Wolfsgrabnerinnen und Wolfsgrabner wissen, was damit gemeint ist: Lebensqualität! Uns umgibt eine der schönsten Kultur- und Naturlandschaften Österreichs, unsere Gemeinde ist trotz der Nähe zur Stadt kleingliedrig, das Ortsbild ländlich - nicht allein, aber doch zu einem guten Teil aufgrund der kleinen Gebäudegrößen.
Die übergeordneten Ziele und Verpflichtungen sind in der Einleitung zur Wienerwalddeklaration (=> www.pgo.wien.at/index.php) aussagekräftig zusammengefasst:
„…dass der Wienerwald auch für künftige Generationen als Natur- und Erholungsraum erhalten bleibt, aber auch als qualitativ hochwertiger Wirtschafts- und Lebensraum für die dort lebende Bevölkerung an Attraktivität gewinnt. Die Mitglieder der Planungsgemeinschaft Ost bekennen sich zu den vorgeschlagenen Schutz- und Entwicklungszielen für den Wienerwald und kommen überein, die Umsetzung der in der Deklaration angeführten Aktivitäten in ihrem Wirkungsbereich zu veranlassen.“ (Wienerwalddeklaration, 2002)
Diese Ziele gelten auch in dem seit 2005 von der UNESCO anerkannten Biosphärenpark Wienerwald. Der Gemeinde Wolfsgraben als Mitglied ist in diesem Bezug damit der verantwortungsvolle Umgang mit Bauland und Umwidmungen zu Bauland übertragen worden.
Mit einer Baulandreserve von 15,8% (16,07 ha unbebaut von insgesamt 101,63 ha*) verfügt Wolfsgraben über einen großen Vorteil: Bei einer Mindestparzellengröße von 700m² ergeben sich daraus an die 230 mögliche Bauplätze!
Mit 2,5 (**) Personen pro Haushalt hochgerechnet, entspricht das einem zusätzlichen Bevölkerungspotenzial von 575 Personen. Setzt man diese Zahl in Verhältnis zu den etwa 2.140 in unserer Gemeinde lebenden Menschen (Stand Quartal 01/2015: ca. 1700 Haupt- und 440 Nebenwohnsitze), ergibt sich eine Größenordnung von beachtlichen 26% an potenziellen neuen Bürgern und Bürgerinnen.
Eine der Forderungen in den „Schutzmaßnahmen für den Wienerwald“ ist die Lenkung und Einschränkung der Siedlungsentwicklung, unter anderem durch Nutzbarmachung vorhandener Baulandreserven sowie Eindämmung oder Aussetzung von Umwidmungen zu Bauland solange die vorhandenen Baulandreserven ausreichend sind.
Die gute Nachricht für uns daher: Für Wolfsgraben ergibt sich auch mittelfristig keine Notwendigkeit weiterer Baulandumwidmungen. Sollte der durch die ÖVP neu geschaffene Raumordnungsausschuss in der Gemeinde andere Ziele verfolgen, dann erfahren Sie das -sobald uns das Amtsgeheimnis nicht mehr zum Schweigen verpflichtet - vom aktiven Wolfsgraben zuerst!
Mehr Transparenz, mehr Gerechtigkeit
Josef Pranke/Marcus Escuyer
*) Quelle: Bezirksblatt vom 15. April 2015
**) lt. Statistik Austria für NÖ/2014: 2,31Personen/Haushalt; In Einfamilienhäuser liegt die Zahl darüber, da tendenziell eher Familien mit Kindern zuziehen